FG München - Urteil vom 18.03.2021
14 K 2369/18
Normen:
VO (EU) 1387/2013 Art. 1 Abs. 1;

Zolltarifliche Einreihung von Kraftfahrzeug (Kfz)-Ladesets

FG München, Urteil vom 18.03.2021 - Aktenzeichen 14 K 2369/18

DRsp Nr. 2021/10049

Zolltarifliche Einreihung von Kraftfahrzeug (Kfz)-Ladesets

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VO (EU) 1387/2013 Art. 1 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von sog. Kraftfahrzeug (Kfz)-Ladesets.

Die Klägerin (...) führt regelmäßig u.a. sog. Ladeadapter, Ladekabel und Ladesets in die Europäische Union (EU) ein, mit denen mobile Geräte (z.B. Smartphones) über die in Kfz eingebauten Bordspannungsbuchsen (Zigarettenanzünder) mit Strom versorgt oder aufgeladen werden können.

Bei den streitgegenständlichen Ladesets handelt es sich um folgende Artikel:

- Art.-Nr.: ... bestehend aus einem Schnell- und Reiseladegerät in einem Kunststoffgehäuse mit USB-Buchse und Netzstecker, einem Kfz-Ladegerät in einem Kunststoffgehäuse mit USB-Buchse und Kfz-Bordspannungs-Stecker, einem USB-Ladekabel, das an beiden Enden mit USB-Steckern versehen ist, sechs Adapter-Steckern, einer Bedienungsanleitung und einem Entsorgungshinweis, gemeinsam verpackt in einer Blisterpackung;

- Art.-Nr.: ... bestehend aus einem Kfz-Netzgerät in einem separaten Gehäuse mit integriertem Steckeraufbewahrungsfach, ein Kfz-Bordspannungs-Stecker, zwei Klinkenstecker, sechs DC-Steckern und einer Bedienungsanleitung, gemeinsam verpackt in einer Blisterpackung;