- unbesetzt - H 3.66 Hinweise Allgemeines >BMF vom 26. 10. 2006 (BStBl I S. 709) Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn beim übertragenden Unternehmen keine Zuwendungen im Sinne von § 4 d Abs. 3 EStG oder Leistungen im Sinne von § 4 e Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der Übernahme einer Versorgungsverpflichtung durch einen Pensionsfonds anfallen (>BMF vom 20. 1. 2009 - (BStBl I S. 273), Rz. 220). Umfang der Steuerfreiheit
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