Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Die Klägerin, vertreten durch die Firma A GmbH & Co. KG, meldete am 09.10.2013 mit vier Zollanmeldungen Waren zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Dabei gab sie jeweils die Codenummer 6911 1000 90 0 und den Zusatzcode B999 an.
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