FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.01.2012
4 K 1234/10
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1;

Zu den Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines dienstlich überlassenen Pkw

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2012 - Aktenzeichen 4 K 1234/10

DRsp Nr. 2013/3710

Zu den Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines dienstlich überlassenen Pkw

Bereits die bloße Möglichkeit einer privaten Nutzung des dienstlichen Pkw rechtfertigt den Schluss, dass dieser auch typischerweise privat genutzt wird. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht bereits dadurch erschüttert, dass der Steuerpflichtige neben dem dienstlichen Pkw auch einen oder sogar mehrere private Pkw nutzen kann. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer als Alleingesellschafter-Geschäftsführer seines Arbeitgebers, einer GmbH, in der Gesellschafterversammlung das Verbot der Privatnutzung eines Firmenwagens beschließt, dieses jedoch nicht überwacht werden kann.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz des der Lohnsteuer zu unterwerfenden geldwerten Vorteils nach der sog. 1%-Regelung für die Privatnutzung eines überlassenen Firmenfahrzeugs.

Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.