Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Die Kläger betrieben nach ihren Angaben in den Einkommensteuererklärungen bis 1988 gemeinsam ein Reisegewerbe; der Kläger ist ab 1989 als Musiker tätig, die Klägerin ist nicht mehr berufstätig. Im Jahr 1989 errichtete der Kläger ein Gebäude in B; eine Wohnung diente eigenen Wohnzwecken, die übrigen Wohnungen wurden vermietet. Zur Finanzierung diente der Erlös aus dem Verkauf eines anderen Grundstücks in Höhe von 55.000 DM.
In ihren Steuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1992 erklärten die Kläger folgendes:
1986
11.557,00 DM
924,00 DM
7.500,00 DM
1987
19.437,00 DM
924,00 DM
7.500,00DM
1988
18.364,00 DM
924,00 DM
1989
11.490,00 DM
5.492,00 DM
7.200,00 DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|