Streitig ist, ob der Kläger für seine in Jordanien lebenden Kinder kindergeldberechtigt ist.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist Vater der Kinder ... geb. am ... und ... geb. am ... Die Kinder besitzen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Familie verzog im Januar 1997 nach Jordanien. Die Kinder besuchen dort eine Privatschule, für die der Kläger jährlich 17.000 DM Schulgeld aufwenden muss.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|