Streitig ist, ob der Kläger wirtschaftlicher Eigentümer eines Apothekengrundstücks ist.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist am ... November ... geboren, die Klägerin am ... April .... Die Ehe ist kinderlos. Der Kläger ist Apotheker. Seit 1966 hatte er die Apotheke seines Vaters gepachtet; das Warenlager hatte er damals käuflich erworben. Der Bruder des Klägers ... ist ebenfalls Apotheker; er betreibt eine andere Apotheke in einer anderen Gemeinde.
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