Zu erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen führendes Vorverfahren i. S. d. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO bei Erhebung einer Untätigkeitsklage nach Erhebung eines Einspruchs wegen behördlicher Untätigkeit in einem Kindergeldverfahren Streitwert für durch Abhilfebescheid beendetes Untätigkeitseinspruchs- bzw. Untätigkeitsklageverfahren
FG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2015 - Aktenzeichen 8 Ko 705/15
DRsp Nr. 2015/11159
Zu erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen führendes Vorverfahren i. S. d. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO bei Erhebung einer Untätigkeitsklage nach Erhebung eines Einspruchs wegen behördlicher Untätigkeit in einem Kindergeldverfahren Streitwert für durch Abhilfebescheid beendetes Untätigkeitseinspruchs- bzw. Untätigkeitsklageverfahren
1. Ein – zu erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen führendes – Vorverfahren i. S. v. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO ist ein dem finanzgerichtlichen Klageverfahren vorausgegangenes Einspruchsverfahren nur, soweit dessen Verfahrensgegenstand dem Klagegegenstand entspricht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.