I.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die auf Pacht- und Eigentumsflächen Zuckerrüben und Weizen angebaut hatten, gaben zum 1. Januar des Streitjahres (1987) ihren landwirtschaftlichen Betrieb auf. Die landwirtschaftlichen Flächen verpachteten sie einzeln, vorhandene Zuckerrübenlieferrechte --deren Wert zwischen den Beteiligten nicht mehr streitig ist-- wurden unter den Pächtern aufgeteilt und mitverpachtet.
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