FG Niedersachsen - Urteil vom 15.06.2007
15 K 377/04
Normen:
EStG § 14; EStG § 16; EStG § 55;

Zuckerrübenlieferungsrechte als selbstständige Wirtschaftsgüter

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2007 - Aktenzeichen 15 K 377/04

DRsp Nr. 2011/11222

Zuckerrübenlieferungsrechte als selbstständige Wirtschaftsgüter

1. Zuckerrübenlieferungsrechte haben sich zum 1.1.1976 zu einem selbstständigen WG verfestigt. 2. Zur Wertermittlung des Rechts ist die durchschnittliche Rübenmenge des Lieferrechts pro ha rübenfähiger Fläche zu errechnen; dabei ist ein Wert von 10 DM/dt anzusetzen. 3. Das Verhältnis zwischen Teilwert pro ha und Teilwert des Lieferrechts pro ha ist auf den durchschnittlichen Buchwert des Betriebs pro ha zu übertragen. 4. Daraus ermittelt sich der abgespaltene Buchwert für das Lieferrecht, der dem Entnahmewert des Lieferrechts gegenüberzustellen ist. 5. Im Zuckerrübenanbau sind abhängig von der Bodenqualität und den Erfahrungen des anbauenden Landwirts stark abweichende Erträge denkbar.

Normenkette:

EStG § 14; EStG § 16; EStG § 55;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe wegen der Entnahme eines Zuckerrübenlieferungsrechts ein Aufgabegewinn anzusetzen ist.

Das Verfahren befindet sich im II. Rechtsgang.

Die Kläger sind Mitglieder einer ehemaligen Betriebsgemeinschaft, an der die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) als Mitglied einer Erbengemeinschaft nach ihrem am 30. Juli 1986 verstorbenen Ehemann, beteiligt sind. Der Anteil der Klägerin beträgt 88,8 v.H., der des Klägers 11,2 v.H.