FG Niedersachsen - Urteil vom 15.06.2007
15 K 320/02
Normen:
EStG § 14 ; EStG § 15 ; EStG § 55 ;

Zuckerrübenlieferungsrechte; Buchwert; Buchwertabspaltung - Ermittlung des Wertes für die Entnahme eines Zuckerrübenlieferungsrechtes

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2007 - Aktenzeichen 15 K 320/02

DRsp Nr. 2008/11639

Zuckerrübenlieferungsrechte; Buchwert; Buchwertabspaltung - Ermittlung des Wertes für die Entnahme eines Zuckerrübenlieferungsrechtes

1. Bei der Ermittlung des Wertes für die Entnahme eines Zuckerrübenlieferungsrechtes ist dem Wert des Zuckerrübenlieferungsrechtes ein Buchwert gegenüberzustellen, der sich im Wege einer Buchwertabspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens herausgebildet hat. 2. Nach ständiger BFH-Rspr. (BFH-Urt. v. 15.4.2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; v. 11.9.2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258) ist zu klären, ob sich Zuckerrübenbetriebslieferrechte vor dem 1.7.1970 oder danach zu einem selbstständigen immateriellen Wirtschaftsgut entwickelt haben und ob sich ggf. ein der Höhe nach zu ermittelnder Buchwert für das Zuckerrübenlieferungsrecht vom Buchwert des Grund und Bodens abgespalten hat.

Normenkette:

EStG § 14 ; EStG § 15 ; EStG § 55 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und mit welchem Wert ein Zuckerrübenlieferrecht im Aufgabegewinn eines landwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen ist und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang vom einheitlichen Buchwert nach § 55 Einkommensteuergesetz (EStG) für den Grund und Boden ein abgespaltener Buchwert für das Zuckerrübenlieferrecht abzusetzen ist.