Zufluss bei Verfügungsbeschränkungen; Gutschrift auf Sperrkonto; Verpfändung; Sicherheitsleistung - Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines
FG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 16 K 2223/06 E
DRsp Nr. 2008/16277
Zufluss bei Verfügungsbeschränkungen; Gutschrift auf Sperrkonto; Verpfändung; Sicherheitsleistung - Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines
1. Die Zahlung aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteils ist auch dann zugeflossen, wenn sie einem der Empfängerbank zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpfändeten Sperrkonto des Stpfl. gutgeschrieben wird.2. Bereits im Leistungszeitpunkt bestehende Verfügungsbeschränkungen, die im Interesse des Leistungsempfängers begründet wurden, schließen den Zufluss nicht aus.