FG Köln vom 16.09.2004
10 K 6905/03
Normen:
EStG § 23 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1310
EFG 2005, 39

Zufluss des geldwerten Vorteils bei Aktienoptionsrechten

FG Köln, vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 10 K 6905/03

DRsp Nr. 2005/5124

Zufluss des geldwerten Vorteils bei Aktienoptionsrechten

Bei einem nicht handelbaren Aktienoptionsrecht ist der geldwerte Vorteil dem Arbeitnehmer auch dann im Zeitpunkt der Ausübung der Option zugeflossen, wenn er die erhaltenen Aktien zwar verkaufen, über den erzielten Erlös aber nicht verfügen kann.

Normenkette:

EStG § 23 ;

Für die Praxis: