Zufluss des geldwerten Vorteils bei Aktienoptionsrechten
FG Köln, vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 10 K 6905/03
DRsp Nr. 2005/5124
Zufluss des geldwerten Vorteils bei Aktienoptionsrechten
Bei einem nicht handelbaren Aktienoptionsrecht ist der geldwerte Vorteil dem Arbeitnehmer auch dann im Zeitpunkt der Ausübung der Option zugeflossen, wenn er die erhaltenen Aktien zwar verkaufen, über den erzielten Erlös aber nicht verfügen kann.