Die Beteiligten streiten darüber, ob auf eine im Veranlagungszeitraum 1998 an den Kläger gezahlte Abfindung der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz - EStG - in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 anzuwenden ist.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr erzielte der Kläger unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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