Die Beteiligten streiten über die Frage, ob bei der Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer der lohnsteuerliche Vorteil auf den Stichtag der Beschlußfassung der Arbeitgeberin (Klägerin) oder auf den Tag des Zuflusses bei den Arbeitnehmern zu berechnen ist.
Im Streitjahr 1990 hatten die Arbeitnehmer der Klägerin die Möglichkeit, Aktien der ....... ....... im Rahmen verschiedener Alternativen zu einem Vorzugskurs zu erwerben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|