FG Hessen - Urteil vom 17.10.2001
13 K 4248/97
Normen:
EStG § 11 ; EStG § 4 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 245

Zufluss; Verfügungsmacht; Gutschrift; Wertstellung; Überweisung - Kontogutschrift als Zuflusszeitpunkt

FG Hessen, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 13 K 4248/97

DRsp Nr. 2002/2005

Zufluss; Verfügungsmacht; Gutschrift; Wertstellung; Überweisung - Kontogutschrift als Zuflusszeitpunkt

1. Bei der Zahlung per Banküberweisung erlangt der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Bankkonto. 2. Mit der Wertstellung wird allein der Zeitpunkt festgelegt, von dem ab ein gutgeschriebener Betrag von einer für das Girokonto getroffenen Zinsabrede erfasst wird.

Normenkette:

EStG § 11 ; EStG § 4 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute.

Der Kläger erzielt als Finanzberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Darüber hinaus erzielt er aus einer Verwaltungsratstätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für beide Einkunftsarten ermittelt der Kläger den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Am 30.12.1993 wurden dem Kläger DM 35.571,56 und DM 34.444,86 auf seinem Girokonto bei der XX-bank gutgeschrieben. Die Wertstellung erfolgte zum 3.01.1994 bzw. 4.1.1994. Den Gutschriften lagen zwei Überweisungsaufträge aus den USA zugrunde.