FG Hessen - Urteil vom 20.07.2015
6 K 2258/13
Normen:
EStG § 11;

Zufluss von Arbeitslohn bei Einzahlung auf ein Vorsorgekonto

FG Hessen, Urteil vom 20.07.2015 - Aktenzeichen 6 K 2258/13

DRsp Nr. 2015/16026

Zufluss von Arbeitslohn bei Einzahlung auf ein Vorsorgekonto

Verzichtet ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber auf einen Teil seines variablen Arbeitseinkommens, der dann vom Arbeitgeber in ein für den Arbeitnehmer angelegtes Vorsorgekonto eingebracht wird, liegt im Zeitpunkt der Gutschrift oder des Ausweises des fälligen Lohnbestandteils des Arbeitnehmers auf dem "Vorsorgekonto" ein lohnsteuerpflichtiger Zufluss i.S.d. §§ 11 Abs. 1, 38 Abs. 2 S. 2 EStG in Höhe des Lohnbestandteils vor, wie er ansonsten ohne den "Verzicht" des Arbeitnehmers an diesen zur Auszahlung gelangt wäre.

Normenkette:

EStG § 11;

Tatbestand: