Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Feststellungsbescheide 2004 bis 2006.
Die Klägerin, "N-KG", ist ein geschlossener Immobilienfonds, der steuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen erzielt.
Die Klägerin hat in den Streitjahren 2004 bis 2006 (wie auch in Vor- und Folgejahren) das in ihrem Eigentum stehende und mit einem Hotel bebaute Grundstück "M-Stadt", "I- Str." an die "H-AG" (Pächterin) verpachtet.
Auf den Inhalt des Vertrages vom 20.08.1992 wird Bezug genommen.
In einem Nachtrag Nr. 2 vom 06.04.2004 zum o. a. Pachtvertrag vereinbarten die Vertragsparteien u. a. Folgendes:
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