FG Düsseldorf - Urteil vom 14.09.2010
13 K 4754/08 F
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG 21;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1377

Zufluss von auf Wertschecks angegebenen Beträgen im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe und nicht erst im Jahr der Einlösung der Wertschecks; Ausgabe von Hotelgutscheinen als Teil des Pachtentgelts; Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahme

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 13 K 4754/08 F

DRsp Nr. 2010/22283

Zufluss von auf Wertschecks angegebenen Beträgen im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe und nicht erst im Jahr der Einlösung der Wertschecks; Ausgabe von Hotelgutscheinen als Teil des Pachtentgelts; Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahme

Pachteinnahmen aus der Ausgabe von Hotelgutscheinen des Pächters an die Gesellschafter eines als Verpächter fungierenden geschlossenen Immobilienfonds fließen in Höhe der auf den Wertschecks angegebenen Eurobeträge bereits im Jahr der Gutscheinsausgabe und nicht erst im Jahr der Einlösung der Wertschecks zu.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG 21;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Feststellungsbescheide 2004 bis 2006.

Die Klägerin, "N-KG", ist ein geschlossener Immobilienfonds, der steuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen erzielt.

Die Klägerin hat in den Streitjahren 2004 bis 2006 (wie auch in Vor- und Folgejahren) das in ihrem Eigentum stehende und mit einem Hotel bebaute Grundstück "M-Stadt", "I- Str." an die "H-AG" (Pächterin) verpachtet.

Auf den Inhalt des Vertrages vom 20.08.1992 wird Bezug genommen.

In einem Nachtrag Nr. 2 vom 06.04.2004 zum o. a. Pachtvertrag vereinbarten die Vertragsparteien u. a. Folgendes: