Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2010 vom 22.11. und 29.11.2011 wird in Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
Die Berechnung der auszusetzenden Beträge wird dem Antragsgegner übertragen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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