FG Brandenburg vom 03.11.2000
1 K 1027/98
Fundstellen:
EFG 2001, 431

Zufluss von Kapitaleinkünften bei Gutschrift

FG Brandenburg, vom 03.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 1027/98

DRsp Nr. 2001/8874

Zufluss von Kapitaleinkünften bei Gutschrift

Ein Zufluss von Kapitalerträgen liegt bei Renditegutschriften einer Anlagegesellschaft jedenfalls dann vor, wenn die Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners hätte erreicht werden können.

Für die Praxis:

Unerheblich ist, wenn der gutgeschriebene Betrag wieder angelegt wird und zu einem späteren Zeitpunkt vollständig ausfällt. Bei einem derartigen Forderungsausfall handelt es sich nämlich um einen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen irrelevanten privaten Vermögensverlust.

Fundstellen
EFG 2001, 431