FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.03.2013
2 K 395/09
Normen:
EStG 1997 § 15 Abs. 2; EStG 1997 § 4 Abs. 3; EStG 1997 § 4 Abs. 4; EStG 1997 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG 1997 § 11 Abs. 1 S. 1; EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; BGB § 177 Abs. 2; KStG § 397;

Zufluss von Mietzahlungen der Betriebs-GmbH beim Besitzunternehmer als Alleingesellschafter keine Zahlungsunfähigkeit vor Insolvenzantragstellung vGA durch Mietvertrag im Rahmen einer Betriebsaufspaltung rückwirkender Forderungsverzicht des Besitzunternehmers keine Teilwertabschreibung allein wegen Verlusten einer GmbH keine Gewinnminderung durch noch nicht bezahlten verlorenen Zuschuss fehlende Einlasskontrollen des Gerichtsgebäudes

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen 2 K 395/09

DRsp Nr. 2013/21298

Zufluss von Mietzahlungen der Betriebs-GmbH beim Besitzunternehmer als Alleingesellschafter keine Zahlungsunfähigkeit vor Insolvenzantragstellung vGA durch Mietvertrag im Rahmen einer Betriebsaufspaltung rückwirkender Forderungsverzicht des Besitzunternehmers keine Teilwertabschreibung allein wegen Verlusten einer GmbH keine Gewinnminderung durch noch nicht bezahlten „verlorenen Zuschuss” fehlende Einlasskontrollen des Gerichtsgebäudes