BFH - Urteil vom 30.10.2001
VIII R 15/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 § 11 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 272
BFHE 197, 126
BStBl II 2002, 138
DB 2002, 922
NJW 2002, 848
Vorinstanzen:
FG Brandenburg,

Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

BFH, Urteil vom 30.10.2001 - Aktenzeichen VIII R 15/01

DRsp Nr. 2002/956

Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

»Der Zufluss von (Kapital-)Einnahmen i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG durch bloße Gutschrift in den Büchern des Schuldners oder durch sog. Novation kann nur dann angenommen werden, wenn der Gläubiger (Steuerpflichtige) nach den gesamten Umständen des Einzelfalles davon ausgehen durfte, dass er, hätte er statt des "Stehenlassens" des gutgeschriebenen Betrages und ggf. dessen "Novation" die Auszahlung gewählt, den betreffenden Betrag vom Schuldner ausgezahlt bekommen hätte.«

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 § 11 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 1992 und 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger schloss Ende 1990 mit der X AG mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein (X AG) und der A & B GmbH (A u. B), die für die X AG als Vermittlerin tätig wurde, einen Kapitalanlagevertrag, aufgrund dessen der Kläger der X AG einen Betrag von 25 000 DM überließ, den er im Laufe des Jahres 1991 um weitere Beträge in einer Gesamthöhe von 475 000 DM aufstockte.