FG Hessen - Urteil vom 19.08.2009
6 K 231/07
Normen:
EStG § 7i; EStG § 9; EStG § 11; EStG § 21;
Fundstellen:
EFG 2010, 46

Zuflusszeitpunkt bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss; Denkmalschutz; Vermietung und Verpachtung; Zufluss; Instandhaltung; Negative Werbungskosten

FG Hessen, Urteil vom 19.08.2009 - Aktenzeichen 6 K 231/07

DRsp Nr. 2010/1189

Zuflusszeitpunkt bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss; Denkmalschutz; Vermietung und Verpachtung; Zufluss; Instandhaltung; Negative Werbungskosten

1. Wird ein Investitionsdarlehen für ein Gebäude in einen Zuschuss umgewandelt, ist dieser im Zeitpunkt der Umwandlungserklärung als nachträglich gewährter Zuschuss zu behandeln und zu diesem Zeitpunkt zunächst mit der verbliebenen Bemessungsgrundlage der Abschreibungen zu verrechnen. 2. Maßgeblicher Zuflusszeitpunkt im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss ist nicht der Zeitpunkt der Auszahlung der Geldmittel, sondern der Zeitpunkt des durch die Umwandlung bedingten endgültigen Wegfalls der wirtschaftlichen Belastung.

Normenkette:

EStG § 7i; EStG § 9; EStG § 11; EStG § 21;

Tatbestand: