FG München - Urteil vom 16.05.2007
6 K 1184/04
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Zuführung zu einer Pensionsrückstellung als vGA

FG München, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 6 K 1184/04

DRsp Nr. 2007/12886

Zuführung zu einer Pensionsrückstellung als vGA

Unerheblich für eine fehlende zehnjährige Erdienungszeit ist, dass die Rechtsprechung des BFH zur Erdienbarkeit erst im Jahr 1995 bekannt wurde (BFH, Urteil v. 21.12.1994, I R 98/93, BStBl 1995 II S. 419), die Pensionszusage jedoch aus dem Jahr 1993 stammt. Bei den im genannten BFH-Urteil entwickelten Rechtsgrundsätzen handelt es sich nicht um eine Änderung der bis dahin bestehenden Gesetzeslage, sondern allein um Gesetzesauslegung. Dem BFH-Urteil lag eine Pensionszusage aus dem Jahr 1985 zugrunde. Mit diesem Urteil wurde deutlich, dass bereits zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Pensionszusage grundsätzlich eine zehnjährige Erdienungszeit erforderlich war.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht in den Veranlagungszeiträumen 2000 und 2001 Pensionsrückstellungen gebildet hat, oder ob insoweit verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vorliegen.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine, 1992 gegründete, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In diese GmbH wurde bei Gründung ein zuvor bereits rund 20 Jahre bestehendes Einzelunternehmen eingebracht. Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH war der bisherige Einzelunternehmer. Dieser war zunächst mit 80 % und ab dem 17. Dezember 2001 mit 50 % an der Klägerin beteiligt.