BGH - Urteil vom 06.10.2022
VII ZR 895/21
Normen:
BGB § 130; BGB § 147 Abs. 2; BGB § 779; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2023, 46
BGHZ 234, 316
BauR 2023, 79
CR 2023, 412
GmbHR 2022, 1326
ITRB 2023, 312
MDR 2022, 1468
NJW 2022, 3791
NZBau 2023, 161
VersR 2022, 1606
WM 2023, 1032
WRP 2022, 1533
ZInsO 2022, 2475
ZfBR 2023, 42
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 96 O 37/19
KG, vom 30.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 21 U 1103/20

Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr; Abrufbereite Zurverfügungstellung innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers

BGH, Urteil vom 06.10.2022 - Aktenzeichen VII ZR 895/21

DRsp Nr. 2022/15701

Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr; Abrufbereite Zurverfügungstellung innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 30. November 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28. Dezember 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 130; BGB § 147 Abs. 2; BGB § 779; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung restlichen Werklohns in Höhe von 7.825,94 €. Mit Vertrag vom 19. August 2016 beauftragte die Beklagte die Klägerin mit der Erbringung von Metallbau- und Fassadenbegrünungsarbeiten am Bauvorhaben M. in B. . Nach Ausführung der Arbeiten rechnete die Klägerin gegenüber der Beklagten einen Betrag in Höhe von 254.335,77 € netto ab. Die Beklagte sandte der Klägerin eine Abrechnungsvereinbarung zu und wies als Schlusszahlung einen Betrag in Höhe von 14.538,36 € an.