I. Das Finanzamt B (FA) vollstreckt gegen die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) wegen rückständiger Steuern und steuerlichen Nebenleistungen in Höhe von insgesamt ... DM.
Über diesen Betrag lautet eine Aufstellung der in Vollstreckung befindlichen Rückstände des FA vom 3. Mai 1996, die die angeblichen Steuerschulden auf mehr als zwei Seiten auflistet, ohne daß im einzelnen klar ersichtlich ist, inwieweit die Steuerschulden auf Steueranmeldungen oder Steuerbescheiden beruhen und ohne daß die Steuerbescheide eindeutig bezeichnet werden. Überwiegend geht es um Umsatzsteuer.
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