BFH - Beschluß vom 29.04.1999
V B 173/98
Normen:
AO § 122 Abs. 2 ; FGO §§ 96 142 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1442

Zugang eines Steuerbescheids

BFH, Beschluß vom 29.04.1999 - Aktenzeichen V B 173/98

DRsp Nr. 1999/8497

Zugang eines Steuerbescheids

1. Der Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids kann von der Behörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden; es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises. 2. Danach können bestimmte Verhaltensweisen eines Stpfl. innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom FG im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Stpfl. - von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 ; FGO §§ 96 142 ;

Gründe:

I. Das Finanzamt B (FA) vollstreckt gegen die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) wegen rückständiger Steuern und steuerlichen Nebenleistungen in Höhe von insgesamt ... DM.

Über diesen Betrag lautet eine Aufstellung der in Vollstreckung befindlichen Rückstände des FA vom 3. Mai 1996, die die angeblichen Steuerschulden auf mehr als zwei Seiten auflistet, ohne daß im einzelnen klar ersichtlich ist, inwieweit die Steuerschulden auf Steueranmeldungen oder Steuerbescheiden beruhen und ohne daß die Steuerbescheide eindeutig bezeichnet werden. Überwiegend geht es um Umsatzsteuer.