FG Saarland - Urteil vom 05.04.2001
1 K 119/00
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 69 ; EStG § 42d;

Zugang eines Steuerverwaltungsaktes außerhalb der Dreitagefiktion; Geschäftsführer-haftung für eine nach § 42d EStG festgesetzte Lohnsteuerhaftungsforderung

FG Saarland, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 1 K 119/00

DRsp Nr. 2001/8854

Zugang eines Steuerverwaltungsaktes außerhalb der Dreitagefiktion; Geschäftsführer-haftung für eine nach § 42d EStG festgesetzte Lohnsteuerhaftungsforderung

1. Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist regelmäßig widerlegt, wenn ein Steuerverwaltungsakt den Adressaten per Postnachsendung erreicht. 2. Für eine durch Arbeitgeber-Haftungsbescheid nach § 42d EStG gegen eine GmbH festgesetzte Lohnsteuerhaftungsforderung haftet der Geschäftsführer nur nach Maß-gabe des Grundsatzes der anteiligen Tilgung (Bestätigung von FG des Saarlandes, EFG 1990, 502).

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 69 ; EStG § 42d;

Tatbestand:

Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer und Mitgesellschafter der 1983 gegründeten S mbH (Dok). Die Gesellschaft, die ihren Betrieb zum 1. September 1998 aufgegeben hat (GewSt a.E.), wurde am 6. April 2000 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht (Dok a.E.). Sie hatte für die Jahre 1985 bis 1989 Gewerbeverluste in Höhe von insgesamt 498.406 DM erwirtschaftet (GewSt 91 a.E.).