BFH - Beschluß vom 20.01.1999
IV B 28/98
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 905
NVwZ 2000, 359

Zugang eines VA

BFH, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen IV B 28/98

DRsp Nr. 1999/4199

Zugang eines VA

1. Bestreitet ein Stpfl. nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb der Drei-Tagesfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel gegen die Drei-Tagesvermutung zu begründen. 2. Das FG hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Vorbringens des Stpfl. über den Zugang des Bescheides aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 2 FGO gegeneinander abzuwägen. 3. Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein Stpfl., gleich welchen Bildungsstandes, bei Empfang einer Einspruchsentscheidung zwar die Rechtsmittelbelehrung zur Kenntnis nimmt und davon ausgeht, einen Monat Zeit für die Klageerhebung zu haben, die Einspruchsentscheidung aber nicht verwahrt und daher auch nicht vorlegen kann.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 ;

Gründe: