FG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2007
17 K 4552/06 E
Normen:
AO § 122 Abs. 2 ; FGO § 47 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 ;

Zugangs Einspruchsentscheidung; Bekanntgabe; Indizienbeweis - Möglichkeit eines Indizienbeweises für Zugang einer Einspruchsentscheidung zur Einkommenssteuerfestssetzung

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 17 K 4552/06 E

DRsp Nr. 2008/17720

Zugangs Einspruchsentscheidung; Bekanntgabe; Indizienbeweis - Möglichkeit eines Indizienbeweises für Zugang einer Einspruchsentscheidung zur Einkommenssteuerfestssetzung

1. Der Nachweis des Zugangs einer mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung am dritten Tag nach Aufgabe zur Post kann auf Indizien gestützt werden. 2. Dieser Indizienbeweis ist geführt, wenn der Stpfl. die gleichzeitige Mitteilung über die Beendigung der Aussetzung der Vollziehung und die nachfolgende Festsetzung von Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen unwidersprochen hinnimmt, ohne auf die Nichtbekanntgabe der Einspruchsentscheidung hinzuweisen. 3. Dass ein solcher Hinweis an das Finanzamt erfolgt ist, muss der Stpfl. glaubhaft machen.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 ; FGO § 47 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Zugang einer Einspruchsentscheidung sowie über die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden.

Im Anschluss an eine Fahndungsprüfung des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung A erließ der Beklagte (das Finanzamt FA ) gegenüber der Klägerin und ihrem Ehemann u.a. geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 - 1995 und 1998.