FG Thüringen - Urteil vom 06.03.2002
I 417/01
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Zugangsvermutung des § 122 Abs.2 Nr. 1 AO; Ende des Drei-Tages-Zeitraums an einem Sonntag; Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2001

FG Thüringen, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen I 417/01

DRsp Nr. 2003/5677

Zugangsvermutung des § 122 Abs.2 Nr. 1 AO; Ende des Drei-Tages-Zeitraums an einem Sonntag; Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2001

1. Bei Rechtsanwälten gilt die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch dann, wenn die Sendung an einem Sonnabend in das Postfach eingelegt wird. Ob das Postfach an diesem Tag geleert wird, ist unerheblich. 2. Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO können nur erweckt werden, wenn Tatsachen vorgebracht werden, die es als ausgeschlossen erscheinen lassen, dass auch nur an einem der drei Tage innerhalb der Zugangsvermutung die Möglichkeit der Bekanntgabe in Gestalt der Bereithaltung zur Abholung bestand. 3. Auf die Verhältnisse am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post kommt es nicht an. Unbeachtlich ist, wenn dies ein Sonntag gewesen ist, an dem üblicherweise weder Briefsendungen in Postfächer einsortiert, noch Postfächer geleert werden.

Normenkette:

AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erlass der steuerlichen Nebenleistungen fristgemäß Einspruch eingelegt hat.