I.
Die Antragstellerin (Ast) hat mit am selben Tag bei Gericht eingegangenem Schriftsatz vom 27.03.2006 Klage gegen eine Einspruchsentscheidung des Antragsgegners (Ag) vom 27.02.2006 über einen Haftungsbescheid, einen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und einen Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung erhoben und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Auf die Nachfrage des Gerichts vom 30.03.2006, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 FGO erfüllt seien, hat die Ast ein Schreiben des Ag vom 29.03.2006 (FGA Bl. 6) übersandt, in dem dieser den Antrag der Ast vom 27.03.2006 auf Aussetzung der Vollziehung ablehnte.
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