FG Hessen - Gerichtsbescheid vom 12.11.2020
5 K 2582/11
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2;

Zugehörigkeit einer dinglichen Verwertungsbefugnis zum Vermögen eines Treuhänders

FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 12.11.2020 - Aktenzeichen 5 K 2582/11

DRsp Nr. 2021/7771

Zugehörigkeit einer dinglichen Verwertungsbefugnis zum Vermögen eines Treuhänders

Orientierungssätze: Überschafft ein Treuhänder dem Treugeber i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG die Verwertungsbefugnis an einem Grundstück, gehört dieses trotz des zivilrechtlichen Eigentums nicht mehr zum Vermögen des Treuhänders im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG. Eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand stellt ein Rechtsgeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dar.

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 04.12.2009 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 17.12.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 07.10.2011 wird insoweit geändert, als die Feststellungen zu den betroffenen Grundstücken mit Ausnahme der Feststellung betreffend das Grundstück in Z, aufgehoben werden.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.