Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 24.10.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2017 wird dahingehend geändert, dass der als Dividende erfasste Betrag von € aus der Zuteilung der Anteile an der Hewlett-Packard Enterprise Company außer Ansatz bleibt. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird auf den Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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