I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wird für den Veranlagungszeitraum 2001 (Streitjahr) mit seiner Ehefrau (E) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. E war im Streitjahr bei der schweizerischen X AG in N/CH (Arbeitgeberin) als Mitarbeiterin im technischen Dienst beschäftigt. Im Lohnausweis für das Streitjahr sind "Taggelder aus Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen" in Höhe von 8 002 CHF ausgewiesen, die von E bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung als "Mutterschaftsgeld § 3 Nr. 1 EStG " bezeichnet wurden. Diese Zahlungen leistete die Arbeitgeberin durch die M-Versicherung im Hinblick auf die Geburt des Sohnes der E am ... Januar 2001. Der Betrag ergibt sich aus der Zahlung für 112 Tage à 71,45 CHF, was einem Anteil von 80 v.H. des Tageslohnes (bzw. des vollen Lohnes) der E entspricht.
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