Gründe:
I.
Streitig ist, ob Zahlungen an Zusatzversorgungseinrichtungen, die der Arbeitgeber für vorübergehend im Inland beschäftigte ausländische Mitarbeiter zur Vermeidung von Versorgungslücken leistet, nach § 3 Nr. 62 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.