Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 05.05.2020, Az.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten führten erstinstanzlich vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Pforzheim ein Verfahren wegen Zugewinnausgleich, das der Kläger mit Klageschrift vom 13.06.2003 über eine Forderung in Höhe von € 141.116,56 anhängig gemacht hatte.
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