Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.7.2016 (
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.317,87 Euro freizustellen.
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