Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 07.09.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.417,31 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Retaxierung von Zytostatika-Verordnungen in Höhe von insgesamt 11.459,12 EUR.
Die Klägerin ist Trägerin des Z. Klinikums mit Kliniken in A. und B. und als zugelassenes Krankenhaus in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen (§ 108 Nr 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V). Sie betreibt aufgrund einer ihr nach §
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