Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.03.2017 – 3 K 123/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung sowie deren nachträglicher Erweiterung.
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