Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2015 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in Erfüllung ihres Urlaubsanspruches für das Jahr 2015 weitere 1,96 Arbeitstage Urlaub zu gewähren.
3.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in Erfüllung ihres Urlaubsanspruches für das Jahr 2016 weitere 0,15 Arbeitstage Urlaub zu gewähren.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten erster Instanz haben die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 39% zu tragen. Die Kosten zweiter Instanz haben die Klägerin zu 58% und die Beklagte zu 42% zu tragen.
IV.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|