Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14.05.2019 – 2 K 798/15 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt —FA—) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte.
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