1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für 2008 durch Aufrechnung des Beklagten erloschen ist.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (Insolvenzschuldnerin). Das Insolvenzverfahren wurde am 27.04.2006 eröffnet.
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