LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.11.2016
7 Sa 96/16
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 389; BGB § 387; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 21.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4539/14

Zulässigkeit der Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes eines Schweißgeräts gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 96/16

DRsp Nr. 2017/3214

Zulässigkeit der Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes eines Schweißgeräts gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist nur dann berechtigt, mit Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes eines Schweißgeräts gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers aufzurechnen, wenn er Tatsachen vorträgt und beweist, dass der Arbeitnehmer sich das Schweißgerät rechtswidrig zugeeignet hat (hier: verneint).

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. Januar 2016, Az. 5 Ca 4539/14, wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 389; BGB § 387; BGB § 823 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, Aufrechnungen des Beklagten mit Schadensersatzansprüchen sowie über einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung.