Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. Januar 2016, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, Aufrechnungen des Beklagten mit Schadensersatzansprüchen sowie über einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung.
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