BFH - Beschluss vom 16.03.2016
VII B 102/15
Normen:
BGB § 387;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 996
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 08.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 8084/15

Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegenüber einer Kostenerstattungsforderung

BFH, Beschluss vom 16.03.2016 - Aktenzeichen VII B 102/15

DRsp Nr. 2016/8484

Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegenüber einer Kostenerstattungsforderung

1. NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig. 2. NV: Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion. 3. NV: Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung.

Die Aufrechnung gegen eine prozessualen Kostenerstattungsforderung (hier: mit Steueransprüchen) ist bereits zulässig, wenn die Kostengrundentscheidung erlassen ist. Der rechtskräftigen Feststellung der Kosten in einem Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es nicht.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 8 S 8084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Normenkette:

BGB § 387;

Gründe