Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Bonn vom 21. Dezember 2010 - HR B 4148 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
I.
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