FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.08.2013
10 K 12122/09
Normen:
FördG § 4 Abs. 1; FördG § 3 S. 2 Nr. 3; AO § 162;
Fundstellen:
DStRE 2014, 195

Zulässigkeit der Aufteilung des Kaufpreises im Schätzungswege bei fehlender wirtschaftlicher Nachvollziehbarkeit der vertraglichen Aufteilung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.08.2013 - Aktenzeichen 10 K 12122/09

DRsp Nr. 2013/22170

Zulässigkeit der Aufteilung des Kaufpreises im Schätzungswege bei fehlender wirtschaftlicher Nachvollziehbarkeit der vertraglichen Aufteilung

1. Das FA ist berechtigt den Gesamtkaufpreis für ein Grundstück, der den Grund und Boden, die Altbausubstanz und Modernisierungsaufwendungen umfasst, zu schätzen, wenn die vertragliche Kaufpreisaufteilung den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Das ist der Fall, wenn der Kaufvertrag einen Preis für den Grund und Boden und die Altbausubstanz ausweist, der bereits den Bodenrichtwert allein für das Grundstück deutlich unterschreitet. 2. Dem steht nicht entgegen, dass der Veräußerer selbst das Grundstück und die Altbausubstanz zu einem entsprechend geringen Preis erhalten hat. Die ungeschmälerte Weitergabe des weit unter dem Verkehrswert erfolgten Grundstückserwerbs durch den Verkäufer an den Grundstückserwerber sowie das Entfallen der Gewinnmarge ausschließlich auf die Sanierungsmaßnahmen entspricht nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten.