LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.01.2020
11 Sa 1023/18
Normen:
ZPO § 260;
Fundstellen:
EzA-SD 2020, 5
LAGE BGB 2002 § 823 Nr. 4
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 06.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 488/18

Zulässigkeit der Auskunftsklage bei fehlender Kenntnis von WettbewerbsverstößenAuskunftsanspruch während des Arbeitsverhältnisses auf Treu und GlaubenKein Auskunftsanspruch bei fehlendem oder verjährtem Leistungsanspruch

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 1023/18

DRsp Nr. 2020/7562

Zulässigkeit der Auskunftsklage bei fehlender Kenntnis von Wettbewerbsverstößen Auskunftsanspruch während des Arbeitsverhältnisses auf Treu und Glauben Kein Auskunftsanspruch bei fehlendem oder verjährtem Leistungsanspruch

1. Ein Arbeitgeber, der davon erfährt, dass sein Arbeitnehmer versucht hat, einzelne Kunden abzuwerben, kann eine auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Schadensersatz gerichtete Stufenklage erheben, auch wenn er noch keine Kenntnis hat, ob und - wenn ja - mit welchen (weiteren) Kunden in welchem Umfang Verträge vermittelt oder abgeschlossen wurden.2. Die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB beginnt bereits dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber generell um die Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer, weiß.

Tenor

I.

Das Versäumnisurteil des erkennenden Gerichts vom 31.10.2019 wird aufrechterhalten.

II.

Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 260;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage u.a. über Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

1. a) b) c) d) 2. 3. 1. a) b) c) d) 2. 3. 1. 2. 3.