Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Kläger die Beschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28. April 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen (§ 143 Abs. 1, § 136 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).
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