LAG Köln - Urteil vom 11.02.2015
11 Sa 705/14
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 16.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3173/13

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Referenten in einem Bundesministerium

LAG Köln, Urteil vom 11.02.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 705/14

DRsp Nr. 2015/10606

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Referenten in einem Bundesministerium

Einzelfall der Befristung eines Referenten-Arbeitsverhältnisses in einem Bundesministerium

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines in der allgemeinen Verwaltung beschäftigten Referenten in einem Bundesministerium rechtfertigt sich nicht gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG, da es sich nicht um eine Tätigkeit mit hinreichendem politischen Bezug handelt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.06.2014 - 1 Ca 3173/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.