Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 11.03.2020 - 4 K 3174/17 und die Einspruchsentscheidung vom 24.11.2017 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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